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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

  1. Allgemein

    1.1 Die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Waren und Leistungen von Brinkmann Technology GmbH, unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen bestehenden Einkaufsbedingungen.

  2. Spezifikationen

    2.1 Alle Auskünfte über Gewicht, Maße, Kapazität, Leistung, technische Daten und andere Daten, die in Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften, Bildmaterial usw. angeführt werden, sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Planungszeichnungen, die u.a. aufgrund von Projektdaten vom Kunden gefertigt wurden, liegen in der Verantwortung des Kunden. Brinkmann Technology GmbH ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Daten, z.B. in Zeichnungen, da davon auszugehen ist, dass der Kunde sie vollständig geprüft hat.

  3. Angebot, Bestellung und Planungszeichnung

    3.1 Das Angebot hat, wenn nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Tagen. Die Preise sind in dieser Zeit nur insofern verbindlich, wie keine Schreib-, Rechen- oder Druckfehler vorliegen.

    3.2 Die Bestellung ist nur nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung von Brinkmann Technology GmbH und der darinstehenden Bedingungen verbindlich. Der Besteller verpflichtet sich zur Überprüfung der Auftragsbestätigung und erkennt diese damit an. Entstehende Kosten für FalschIieferungen aufgrund der Auftragsbestätigung trägt der Besteller. Mündliche Bestellungen nehmen wir nur auf Gefahr des Bestellers entgegen

    3.3 Planungszeichnungen bleiben Eigentum von Brinkmann Technology GmbH und dürfen anderen, wie z. B. Wettbewerbern nicht übergeben werden, auch nicht digital. Brinkmann Technology GmbH ist berechtigt 20% des Projektwertes in Rechnung zu stellen, sollte ein Wettbewerber nach unseren Zeichnungen liefern.

  4. Preise

    4.1 Alle unsere Preise verstehen sich ab Werk. Sofern nicht anders vereinbart, ist nur die Herstellung der bestellten Ware Vertragsinhalt. Alle anderen Leistungen gehen zu Lasten des Käufers und sind nicht im Preis enthalten, insbesondere alle Tiefbauarbeiten, Verpackungs- und Transportkosten, etwaige Einfuhrzölle, sämtliche Kosten für Montage und Installation.

    4.2 Der Preis ist für einen Zeitraum von 3 Monaten garantiert. Danach wird der Preis automatisch in Abhängigkeit von Rohstoff- und Materialkosten, Verpackungskosten, Transportkosten, Löhnen und Gehältern, Sozialversicherungsabgaben, Einfuhrzöllen, Umsatzsteuern, Versicherungsprämien, Wechselkursen und Währungsverhältnissen oder anderen Faktoren angepasst, die die Preisgestaltung beeinflussen können.

  5. Lieferung und Lieferzeit

    5.1 Wenn keine schriftliche Sondervereinbarung vorliegt, erfolgen alle Lieferungen ab Lager oder Hersteller.

    5.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager oder den Hersteller verlassen hat.

    5.3 Teillieferungen sind zulässig.

    5.4 Sämtliche Lieferungen und Teillieferungen sind nach Auslieferung vom Besteller zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen in der Menge oder Art der Lieferung sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu beanstanden.

    5.5 Terminangaben setzen termingemäße Anlieferungen von Produkten oder Rohstoffen voraus und müssen somit als unverbindlich gelten. Eine Inverzugnahme und Stornierung der Bestellung wegen nicht rechtzeitiger Lieferung ist nicht möglich. Ersatz von Verzugskosten und sonstige Schadensansprüche sind ausgeschlossen.

    5.6 Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, wie höhere Gewalt, Betriebs-, Transport- oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb, berechtigen uns, die Lieferzeit zu verlängern.

    5.7 Rücklieferungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und Akzeptanz von Brinkmann Technology GmbH möglich. Sie erfolgen auf Gefahr und Kosten der Kunden.

    5.8 Bei Rücksendungen werden 20% Wiedereinlagerungsgebühr berechnet.

    5.9 Kann das Produkt durch Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig geliefert werden, wird 8 Tage nach vereinbarter Lieferfrist ein Entgelt wie folgt:

    von 250 Euro/Woche pro Silo oder Tank (Silodurchmesser < 3 Meter)
    von 400 Euro/Woche pro Silo oder Tank (Silodurchmesser 3 - 5 Meter)
    von 1.000 Euro/Woche pro Silo oder Tank (Silodurchmesser > 5 Meter)
    in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden jährlich zum 1. Januar an den Wert des Gesundheitsindex angepasst. Die Lieferung von Silos kann auch ohne Aufstellung erfolgen, die zusätzlichen Kosten für das zweite Anfahren der Baustelle werden dann nachträglich in Rechnung gestellt.

  6. Zahlungsbedingungen

    6.1 Sofern nicht anders vereinbart ist Vorkasse vereinbart.

    6.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Brinkmann Technology GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Sollzinssatzes der Hausbank zu berechnen.

    6.3 Zahlungen sind unmittelbar per Überweisung an uns zu leiten und gelten mit Kontogutschrift als erfolgt.

    6.4 Firmenangehörige oder Vertreter sind nicht zum Zahlungsempfang berechtigt, eine Barzahlung ist somit ausgeschlossen. 6.5 Brinkmann Technology GmbH behält sich vor, im Falle von Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, Gegenlieferungen aufzurechnen.

    6.6 Bei Bestellung unter 100,00 Euro werden 25,00 Euro Mindestmengenzuschlag berechnet.

    6.7 Vertragsstornierung
    Löst der Besteller einen Vertrag auf, so verpflichtet er sich 20% des Auftragswertes als Entschädigung zu zahlen. Brinkmann Technology GmbH ist berechtigt, einen noch höheren Schadensersatz zu fordern, sofern der Schaden nachgewiesen wird. Brinkmann Technology GmbH behält sich vor einen Auftrag nachträglich zu stornieren und zahlt dem Besteller dafür eine max. Entschädigung von 5% des Auftragswertes, womit jegliche Forderungen beglichen sind, unabhängig vom tatsächlich entstandenen oder noch entstehenden Schaden des Bestellers.

  7. Mängelhaftung

    7.1 Brinkmann Technology GmbH verpflichtet sich, Mängel, die aufgrund von Material- oder Fabrikationsfehler entstanden sind und sich somit als unbrauchbar erweisen, ohne Berechnung umzutauschen oder zu reparieren. Wir haften jedoch nicht für Montagekosten, die durch den Austausch des reparierten oder neuen Teils entstehen.

    7.2 Eventuelle Ausfallzeiten können ebenfalls nicht berechnet werden.

    7.3 Unsere Verpflichtung begrenzt sich auf Fehler, die während der Verpflichtungsperiode von 1 Monat nach Auslieferung entstehen. Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße Lagerung, korrekte Montage, sowie normale Betriebsverhältnisse.

    7.4 Die Verantwortung von Brinkmann Technology GmbH erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Abnutzung, Rost, Korrosion oder Ablagerungen infolge von Wasser, Feuchtigkeit, chemische oder elektrolytische Verfahren, ungeeignete Schmiermittel, ungenügende Lüftung/Kühlung oder andere Verunreinigungen entstehen.

    7.5 Unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Schäden infolge von Nachlässigkeit des Kunden oder seinen Angestellten.

    7.6 Brinkmann Technology GmbH deckt keine Fehler, die aufgrund falscher Auskünfte durch den Besteller oder Kunden entstanden sind.

    7.7 Für eingekaufte Teile, die Bestandteil des Brinkmann Technology GmbH Lieferprogramms sind, wird nur Verantwortung im selben Umfang übernommen, wie sie auch seitens der Lieferanten gewährt werden.

    7.8 Angaben über Einsatzmöglichkeiten von Maschinen oder Einrichtungen sind Erfahrungswerte und gelten nicht als zugesichert. Jede diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen.

  8. Eigentumsvorbehalt

    8.1 Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erst nach Erfüllung aller Forderungen geht die Ware in den Besitz des Käufers über.

    8.2 Der Kunde verpflichtet sich, uns umgehend zwecks Vermeidung von Schadensersatzansprüchen anzuzeigen, wenn Waren, die unser Eigentum oder Miteigentum sind, gepfändet werden oder an ihnen ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt wird oder der Käufer in Konkurs geht.

    8.3 Der Käufer verpflichtet sich, zur Geltendmachung unserer Rechte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

    8.4 Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein Rückhaltungsrecht zusteht.

    8.5 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug unser Eigentum aus den fremden Geschäftsräumen, zu dem uns Zutritt gestattet wird, zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen. Die Ausübung des Herausgaberechts ist nur eine Verwahrung und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

  9. Verantwortung für Schadensverursachung

    9.1 Brinkmann Technology GmbH ist nur für Personenschäden verantwortlich, wenn es bewiesen wird, dass ein solcher Schaden durch Nachlässigkeit von Seiten Brinkmann Technology GmbH oder anderer Seiten, wofür Brinkmann Technology GmbH verantwortlich ist, zurückzuführen ist.

    9.2 Brinkmann Technology GmbH ist nicht für Schäden an Immobilien oder beweglichen Sachen verantwortlich, wenn sich das Material im Besitz des Käufers befindet.

    9.3 Es wird unter keinen Umständen Verantwortung für Betriebsverlust, Arbeitsdienstausfall, Zeitausfall oder anderen direkten Verlust übernommen.

    9.4 Im Umfang, wie Brinkmann Technology GmbH Produkthaftung einem Dritten gegenüber auferlegt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, Brinkmann Technology GmbH im selben Umfang schadensfrei zu halten, wie die Verantwortung von Brinkmann Technology GmbH nach Punkt 8.1 begrenzt ist.

    9.5 Wenn ein Dritter eine Forderung an eine Partei nach dem Punkt 8. auferlegt, sollte diese Partei dem Anderen das mitteilen.

    9.6 Wenn eine Entschädigungsverantwortung aufgrund eines entstandenen Schadens, der aus der Lieferung entstand, erhoben wird, ist Brinkmann Technology GmbH und der Kunde verpflichtet, sich gegenseitig bei Gericht zu verklagen.

  10. Bürgschaften

    10.1 Falls ein Kunde für eine Anzahlung, Gewährleistung oder Vertragserfüllung eine Bürgschaft verlangt, so ist Brinkmann Technology GmbH berechtigt, dem Kunden sämtliche Kosten die dadurch entstehen zu berechnen.

  11. Statiken

    11.1 Stellt Brinkmann Technology GmbH statische Berechnungen, Typenstatiken, Statiken oder Fundamentpläne zur Verfügung, gelten diese nur als Beispiel. Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Fundamentes oder Gebäudes verantwortlich. Die Gegenprüfung der Fundamentstatik muss der Kunde selbst durch einen geeigneten Prüfstatiker veranlassen.

    11.2 Verschickt Brinkmann Technology GmbH versehentlich die Fundamentstatik für ein falsches Silo, so ist der Kunde verpflichtet zu prüfen, ob er die richtige Fundamentstatik erhalten hat. Brinkmann Technology GmbH übernimmt nicht die Haftung für ein eventuell falsch hergestelltes Fundament. Auch haftet Brinkmann Technology GmbH nicht für die fehlende Tragfähigkeit von Gebäudeteilen bei der Befestigung von z.B. Förderaggregaten.

  12. Datenschutz

    12.1 Brinkmann Technology GmbH ist berechtigt Kundendaten und Bilder zum Zwecke des Direktmarketings zu verwenden.

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    13.1 Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist 59269 Beckum.

    13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 48149 Münster.

  14. Gültigkeit

    Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils in ihrer aktuellen, gültigen Form.

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